AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEIN
Dem Fotografen wird spätestens einen Tag vor dem Termin eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht. 

2. BUCHUNG & WIDERRUF
Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail, Messenger oder mündlich kommuniziert wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die schriftliche Auftragsbestätigung (AB) fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten.  Als Verbraucher haben Sie haben das Recht, Ihre Buchung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

3. ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG
Mit der Auftragsbestätigung wird eine Terminreservierungsgebühr von 30 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 70 % sind zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Diese Kosten sind eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Datum ändern und der Fotograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert der Vertragspartner die Gebühr ebenfalls. Trifft die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Die Bilder werden erst nach der Restzahlung vollständig übergeben. 

4. BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „Sascha Goth – Fotografie & Design“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, Instagram etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z. B. Fotos von „Sascha Goth – Fotografie & Design“ oder eine Verlinkung auf die offizielle Facebookseite https://www.facebook.com/saschagoth.de/. Jegliche Manipulation der Bilder, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Sascha Goth – Fotografie & Design ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos des Shootings etc. für Zwecke der Eigenwerbung (Website, Social Media, Flyer, Print, E-Mail etc.) zu nutzen. Der/die Vertragspartner muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Veranstaltung/Hochzeit einverstanden sind fotografiert zu werden. Falls Personen nicht auf den Fotos zu sehen sein möchten, muss dies vor der Veranstaltung/Hochzeit mitgeteilt werden. Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht können die Veröffentlichungsrechte für 250 € gekauft werden. Somit stehen die Bilder exklusiv dem Vertragspartner zur Verfügung. Kinder werden grundsätzlich nicht ohne Rücksprache veröffentlicht.

5. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der Anschrift: Sascha Goth, Kirchplatz 8, 74906 Bad Rappenau

Eingang der Rücktrittserklärung

– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (30 %) wird einbehalten.
– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Veranstaltung/Trauung/Feierlichkeit führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen.  

6. EXKLUSIVRECHT
Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Termin sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen der einzige Fotograf. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. 

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Sascha Goth – Fotografie & Design ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 4-6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Sascha Goth – Fotografie & Design bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Fotografen zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Fotografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Sascha Goth – Fotografie & Design auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten. 

8. BILDER / ZUR VERFÜGUNGSTELLUNG / KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG / AUFBEWAHRUNG
Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Veranstaltung/Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Die Bilder werden als digitaler Download zur Verfügung gestellt. Die Bilddaten werden im JPEG-Format in hoher Auflösung geliefert.  Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Werden Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiligen Bilder gewünscht, wird dies mit 75 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Nach Übergabe, bzw. Zusendung des Links, ist der Auftraggeber für die Sicherung der Bilder selbst verantwortlich. Der Fotograf hält die Bilder nicht unbegrenzt vor.

9. VERPFLEGUNG (bei Veranstaltungen) / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und ein Sitzplatz für Sascha Goth – Fotografie & Design steht während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus 74906 Bad Rappenau. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,40 €. (10 km sind frei, An- und Abfahrtskosten werden pauschal mit 50 € vergütet. Die Fahrtkosten werden erst nach den erbrachten Leistungen – bei der Restzahlung – beigefügt. 

10. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Fotografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem/der Hochzeitstag/Veranstaltung, als auch während der Veranstaltung hinzugebucht werden. Der Fotograf ist maximal bis zu 14 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind unter freiwilliger Zustimmung des Fotografen möglich. Zusatzstunden werden halbstündlich abgerechnet. Dem Fotografen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. 

11. SONSTIGES / GUTSCHEINE
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.  Gutscheine sind nach Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Eine Barauszahlung findet nicht statt. Fotokursgutscheine gelten in der Regel für eine Person. Gegen Aufpreis kann eine weitere Person teilnehmen.

- NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT -

1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.

Stand: 01.05.2022 // S. Goth